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Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt!
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Wir kooperieren mit einer Vielzahl von Firmen und  helfen  Ihnen dadurch die geeignete Stelle für Ihr Können und Ihre Bedürfnisse zu finden.
Unsere Stärke liegt darin, die richtigen Bewerber mit den richtigen Unternehmen zusammenzubringen. Wir bieten intelligente Lösungen für unsere Kunden und für eine nachhaltige Zukunft. Das eröffnet Ihnen vielfältige Entwicklungschancen.
Bei uns zählt Ihre Leistung ebenso wie Ihre Persönlichkeit.

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• reguläre Festanstellung
• Einkommen nach iGZ-Tarif und übertarifliche   Zulage
• Bezahlter Urlaub, Sozialleistungen und Extras
• Bezahlte Fahrkosten
• Einsatz bei renommierten Kunden
• Abwechslungsreiche Tätigkeiten

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VR Personaldienstleistungen GmbH
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Was ist Zeitarbeit?

Was ist Zeitarbeit?

Wir haben die wichtigsten Fakten rund um das Thema Zeitarbeit für Sie zusammengestellt.

Zeitarbeit bedeutet „Arbeiten auf Zeit“: Ein Arbeitnehmer/in (der Leiharbeitnehmer) hat einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma (dem Verleiher) geschlossen. Die Verleihfirma setzt sie beziehungsweise ihn daraufhin befristet bei einem oder mehreren Kunden (dem Entleiher) ein. Aus diesem Grund wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt.

Besonders häufig führen Zeitarbeiter einfache Arbeiten aus: Jeder Zweite ist als Helfer tätig. Grundsätzlich gibt es alle Qualifikationsstufen und fast alle Tätigkeitsfelder in Form von Zeitarbeit. Ein Drittel aller Zeitarbeitskräfte ist in Berufen tätig, die der Metall- und Elektrobranche angehören. Rund ein Viertel arbeitet in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit. In Zukunft wird der Anteil von Zeitarbeitskräften in Berufen der Dienstleistungsbranche steigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen von Zeitarbeit

Als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag dieselben Rechte und Pflichten wie vergleichbare Beschäftigte des Entleihers. Das betrifft wesentliche Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsanspruch. Arbeiten Sie längere Zeit am Stück bei demselben Kunden, steht Ihnen in der Regel nach 9 Monaten dasselbe Gehalt zu wie der Stammbelegschaft des Entleihers.

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